Datenschutz |
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Birgit Pauls Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer den Datenschutz betreffenden Gesetze und Verordnungen sind von allen Freiberuflern und Unternehmen - unabhängig von Ihrer Größe - einzuhalten. Ihre Mitarbeiter müssen auf den Datenschutz verpflichtet und in Datenschutzbelangen unterwiesen werden. Sie haben Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen.Dies erfordert umfassende aktuelle Kenntnis der Datenschutzgesetzgebung und technische Kenntnisse, um die im BDSG geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen. Darüberhinaus ist innerhalb eines Monats ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn die in §4f Abs.1 BDSG genannten Bedingungen eintreten, z. B. * mehr als neun Personen mit der automatisierten Verabeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder * unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, wenn Verfahren eingesetzt werden, die der Vorabkontrolle unterliegen. Dies ist meist bei der Speicherung medizinischer Daten der Fall. Ich berate Sie gerne in allen Datenschutzbelangen und stehe Ihnen auch als externer Datenschutzbeauftragter zu Verfügung. |